Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03   

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https://dejure.org/2005,10722
BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,10722)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,10722)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,10722)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs in Zulassungssachen; Überprüfbarkeit der Entscheidung über die Zulassung von Hauptintervention oder Nebenintervention

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs in Zulassungssachen

  • Judicialis

    BRAO § 8 a; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 42 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht für Nebenintervenienten im anwaltsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Die unzulässigen Rechtsmittel der Antragsteller zu 1, 2 und 3 sowie den unzulässigen Antrag der Antragstellerin zu 5 konnte der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 68/97

    Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Die im vorliegenden Fall ergangene Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs im Verfahren nach §§ 8 a Abs. 2 Satz 2, 15 BRAO gehört nicht zu den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Entscheidungen und ist deshalb nicht anfechtbar (st.Rspr.; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 68/97, BRAK-Mitt. 1998, 151 unter II; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 8 a Rdnr. 3).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines

    Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen diesen Beschluss wurde vom erkennenden Senat mit Beschluss vom 4. März 2005 (AnwZ (B) 53/03) als unzulässig verworfen.

    Zu der in § 42 Abs. 4 Satz 2 BRAO angeordneten aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde kommt es jedenfalls dann nicht, wenn das Rechtsmittel - wie im Falle der damaligen sofortigen Beschwerde des Antragstellers (Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - AnwZ (B) 53/03) - nach § 42 Abs. 1 BRAO nicht statthaft ist.

  • BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05

    Besorgnis der Befangenheit von Richtern im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Es kann insbesondere dahingestellt bleiben, ob der Antragsteller beim Anwaltsgerichtshof einen Antrag auf Wiederaufnahme des beim Anwaltsgerichtshof geführten, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens 1 ZU 65/02 (dazu Senatsbeschluss vom 4. März 2005 - AnwZ (B) 53/03) gestellt hat.
  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 79/03
    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Es handelt sich um ein Beschwerdeverfahren, das von anderen eingeleitet und wegen Sachzusammenhangs mit dem vom Antragsteller geführten Beschwerdeverfahren AnwZ(B) 53/03 verbunden worden war.

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist deshalb nicht zu beanstanden.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 13 S 3017/21

    Bewilligung von Reisekosten zum Verhandlungstermin

    Nach teilweise vertretener Ansicht kommt die Bewilligung von Reisekosten nur in Betracht, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.02.1997 - 3 PKH 1.97 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 3 M 52/08 - NJW 2009, 388; OVG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2010 - 3 So 190/08 - juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 - juris Rn. 12; W.-R. Schenke a. a. O. Rn. 8, 13b; offenlassend: OVG Sachsen a. a. O. Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2009 a. a. O. [allerdings unter Heranziehung der VwV Reisekostenentschädigung als Rechtsgrundlage]).
  • BGH, 02.01.2006 - AnwZ (B) 19/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 BRAO entscheidet der Anwaltsgerichtshof endgültig, weil es sich um ein Verfahren nach den §§ 37 bis 42 BRAO handelt und keiner der in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Fälle gegeben ist (BGH, Beschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 68/97, BRAK-Mitt. 1998, 151, 152; v. 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 50/00, n.v.; v. 25. November 2002 - AnwZ (B) 10/02, n.v.; v. 4. März 2005 - AnwZ (B) 53/03, n.v.).
  • OVG Hamburg, 26.08.2022 - 5 Bf 149/22

    Bewilligung von Fahrtkosten zum mündlichen Verhandlungstermin

    Denn für die Entscheidung, ob einem Beteiligten die Fahrtkosten zum Verhandlungstermin bewilligt werden, sind die entsprechend heranzuziehenden Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgebend und kommt es darauf an, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2019, 9 PKH 7/19, juris Rn. 4; Beschl. v. 28.2.2017, 6 C 28.16, NJW 2017, 1497, juris Rn. 2; Beschl. v. 19.2.1997, 3 PKH 1/97, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 37, juris Rn. 5; OVG Bautzen, Beschl. v. 16.12.2019, 5 E 108/19, juris Rn. 8, 14; OVG Hamburg, Beschl. v. 8.3.2010, 3 So 190/08, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.8.2008, 3 M 52/08, NJW 2009, 388, juris Rn. 4; BGH, Beschl. v. 4.3.2005, AnwZ (B) 53/03, juris Rn. 12), so dass für eine Bewilligung eines Fahrtkostenvorschusses kein Raum ist, wenn - wie vorliegend - der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.2019, a.a.O., juris Rn. 4; VGH Mannheim, Beschl. v. 29.9.2009, 1 S 1682/09, juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 17.08.2017 - RO 13 K 16.33035

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Reisekosten

    In einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 lehnte er aber die Gewährung eines Reisekostenvorschusses im Rahmen der Prozesskostenhilfe ausschließlich wegen der fehlenden Erfolgsaussichten ab (vgl. BGH vom 4. März 2005, AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03, juris, Rz 12).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13206
BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,13206)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,13206)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,13206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Rechtfertigungsgründen für das Misstrauen gegen die Parteilichkeit; Verweigerung von Akteneinsicht als Verfahrensfehler

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2005 - AnwZ (B) 19/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Hinweises auf die Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Auf die in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 42 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar (BGHZ 46, 195, 198; BGH, Beschl. v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).

    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847, 848; v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).

  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847, 848; v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).
  • BGH, 11.12.2002 - VI ZA 8/02

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitgliedschaft des Richters in einem Verein

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847, 848; v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Jene konnte unterbleiben, weil die sofortige Beschwerde aus den zutreffenden Gründen der Entscheidung vom 3. März 2005 unstatthaft war (BGHZ 44, 25 ff).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Dies reicht für ein zulässiges Ablehnungsgesuch nicht aus (BVerwG NJW 1997, 3327; Musielak/Heinrich, ZPO 4. Aufl., § 44 Rn. 6).
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 68/97

    Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Mit Beschlüssen vom 4. März 2005 hat der Senat die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde als unstatthaft verworfen, weil nach seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 68/97, BRAK-Mitt. 1998, 151, 152) in derartigen Angelegenheiten der Anwaltsgerichtshof endgültig entscheidet.
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Auf die in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 42 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar (BGHZ 46, 195, 198; BGH, Beschl. v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847, 848; v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).
  • BVerfG, 26.08.1981 - 2 BvR 637/81
    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Im Hinblick darauf, dass eine Aktenversendung unter diesen Umständen mindestens drei bis vier Monate in Anspruch genommen hätte, nach der damaligen Geschäftsplanung jedoch beabsichtigt war, wenige Wochen später über die Beschwerden zu entscheiden, ließ es der Senat dabei bewenden, dass die Akteneinsicht - entsprechend dem Regelfall (vgl. BVerfG HFR 1982, 77) - auf der Geschäftsstelle erfolgen müsse.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03   

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https://dejure.org/2005,17413
BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,17413)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,17413)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2005 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,17413)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Richters zur Enthaltung der Ausübung seines Amtes wegen Befangenheit im Beschwerdeverfahren; Verfahren bei einer Selbstablehnung eines Richters wegen Befangenheit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 53/03
    Das Verfahren richtet sich bei einer Selbstablehnung nach §§ 42, 48 ZPO (BGHZ 46, 195; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 40 Rdnr. 16).
  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03

    Aufhebung einer Kostenrechnung mangels Beteiligung des Antragstellers am

    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Es handelt sich um ein Beschwerdeverfahren, das von anderen eingeleitet und wegen Sachzusammenhangs mit dem vom Antragsteller geführten Beschwerdeverfahren AnwZ(B) 53/03 verbunden worden war.

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist deshalb nicht zu beanstanden.

  • BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche;

    Zwar hat der Senat in den vorausgegangenen Verfahren AnwZ (B) 53/03 und AnwZ (B) 79/03 mit Beschluss vom 2. März 2005 dessen Selbstablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit für begründet erklärt.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15095
BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2006,15095)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2006,15095)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - AnwZ (B) 53/03, AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2006,15095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,15095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 53/03

    Selbstablehnung eines Rechtsanwalts in einem anwaltsgerichtlichen Berufsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03
    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Es handelt sich um ein Beschwerdeverfahren, das von anderen eingeleitet und wegen Sachzusammenhangs mit dem vom Antragsteller geführten Beschwerdeverfahren AnwZ(B) 53/03 verbunden worden war.

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist deshalb nicht zu beanstanden.

  • BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 79/03

    Möglichkeit des Richters zur Enthaltung der Ausübung seines Amtes wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03
    Auf die Erinnerung des Antragstellers wird die Kostenrechnung vom 17. März 2006 zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861) aufgehoben; im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist aufzuheben.

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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22210
BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03 (3) (https://dejure.org/2005,22210)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03 (3) (https://dejure.org/2005,22210)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2005 - AnwZ (B) 79/03 (3) (https://dejure.org/2005,22210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2005 - AnwZ (B) 19/05

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Hinweises auf die Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Auf die in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 42 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar (BGHZ 46, 195, 198; BGH, Beschl. v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).

    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847, 848; v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).

  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Dies reicht für ein zulässiges Ablehnungsgesuch nicht aus (BVerwG NJW 1997, 3327; Musielak/Heinrich, ZPO 4. Aufl., § 44 Rn. 6).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Jene konnte unterbleiben, weil die sofortige Beschwerde aus den zutreffenden Gründen der Entscheidung vom 3. März 2005 unstatthaft war (BGHZ 44, 25 ff).
  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847, 848; v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).
  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 68/97

    Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Mit Beschlüssen vom 4. März 2005 hat der Senat die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde als unstatthaft verworfen, weil nach seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 68/97, BRAK-Mitt. 1998, 151, 152) in derartigen Angelegenheiten der Anwaltsgerichtshof endgültig entscheidet.
  • BGH, 11.12.2002 - VI ZA 8/02

    Besorgnis der Befangenheit wegen Mitgliedschaft des Richters in einem Verein

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847, 848; v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Auf die in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist § 42 Abs. 2 ZPO entsprechend anwendbar (BGHZ 46, 195, 198; BGH, Beschl. v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).
  • BVerfG, 26.08.1981 - 2 BvR 637/81
    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Im Hinblick darauf, dass eine Aktenversendung unter diesen Umständen mindestens drei bis vier Monate in Anspruch genommen hätte, nach der damaligen Geschäftsplanung jedoch beabsichtigt war, wenige Wochen später über die Beschwerden zu entscheiden, ließ es der Senat dabei bewenden, dass die Akteneinsicht - entsprechend dem Regelfall (vgl. BVerfG HFR 1982, 77) - auf der Geschäftsstelle erfolgen müsse.
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Entscheidend ist, ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 2002 - VI ZA 8/02, NJW-RR 2003, 281; v. 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847, 848; v. 12. Juli 2005 - AnwZ (B) 19/05, n.v.).
  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 79/03
    Auf die Erinnerung des Antragstellers wird die Kostenrechnung vom 17. März 2006 zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861) aufgehoben; im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist aufzuheben.

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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 79/03 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23248
BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 79/03 (2) (https://dejure.org/2005,23248)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2005 - AnwZ (B) 79/03 (2) (https://dejure.org/2005,23248)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2005 - AnwZ (B) 79/03 (2) (https://dejure.org/2005,23248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs in Zulassungssachen; Überprüfbarkeit der Entscheidung über die Zulassung von Hauptintervention oder Nebenintervention

  • Judicialis

    BRAO § 8 a; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 68/97

    Antrag auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Die im vorliegenden Fall ergangene Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs im Verfahren nach §§ 8 a Abs. 2 Satz 2, 15 BRAO gehört nicht zu den in § 42 Abs. 1 BRAO genannten Entscheidungen und ist deshalb nicht anfechtbar (st.Rspr.; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 68/97, BRAK-Mitt. 1998, 151 unter II; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 8 a Rdnr. 3).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Die unzulässigen Rechtsmittel der Antragsteller zu 1, 2 und 3 sowie den unzulässigen Antrag der Antragstellerin zu 5 konnte der Senat ohne mündliche Verhandlung verwerfen (BGHZ 44, 25).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24397
BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,24397)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2005 - AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,24397)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2005 - AnwZ (B) 79/03 (https://dejure.org/2005,24397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Richters zur Enthaltung der Ausübung seines Amtes wegen Befangenheit im Beschwerdeverfahren; Verfahren bei einer Selbstablehnung eines Richters wegen Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 48

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 02.03.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Das Verfahren richtet sich bei einer Selbstablehnung nach §§ 42, 48 ZPO (BGHZ 46, 195; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 40 Rdnr. 16).
  • BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 53/03

    Aufhebung einer Kostenrechnung mangels Beteiligung des Antragstellers am

    Auf die Erinnerung des Antragstellers wird die Kostenrechnung vom 17. März 2006 zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861) aufgehoben; im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist aufzuheben.

  • BGH, 25.04.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen Entscheidungen über Ablehnungsgesuche;

    Zwar hat der Senat in den vorausgegangenen Verfahren AnwZ (B) 53/03 und AnwZ (B) 79/03 mit Beschluss vom 2. März 2005 dessen Selbstablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit für begründet erklärt.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 79/03 (4)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31852
BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 79/03 (4) (https://dejure.org/2006,31852)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2006 - AnwZ (B) 79/03 (4) (https://dejure.org/2006,31852)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - AnwZ (B) 79/03 (4) (https://dejure.org/2006,31852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,31852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.2005 - AnwZ (B) 53/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Akteneinsicht für

    Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 79/03
    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Es handelt sich um ein Beschwerdeverfahren, das von anderen eingeleitet und wegen Sachzusammenhangs mit dem vom Antragsteller geführten Beschwerdeverfahren AnwZ(B) 53/03 verbunden worden war.

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist deshalb nicht zu beanstanden.

  • BGH, 25.11.2005 - AnwZ (B) 79/03
    Auszug aus BGH, 03.07.2006 - AnwZ (B) 79/03
    Auf die Erinnerung des Antragstellers wird die Kostenrechnung vom 17. März 2006 zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861) aufgehoben; im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen.

    Daraufhin hat die Justizbeitreibungsstelle des Bundesgerichtshofs auf der Grundlage des Kostenansatzes des Kostenbeamten gegen den Antragsteller unter dem 17. März 2006 zwei Kostenrechnungen über je 50 EUR gerichtet, zum einen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 53/03 (Kassenzeichen 780061010853) und zum anderen zur Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 (Kassenzeichen 780061010861).

    Die zu der Geschäftsnummer AnwZ(B) 79/03 ergangene Kostenrechnung vom 17. März 2006 ist aufzuheben.

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